Allgemeine Geschäftsbedingungen von Constanze Wolff, Brandstifterin
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Sämtliche Aufträge unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG), das auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
1.2 Constanze Wolff überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3 Alle Texte und Konzepte dürfen ohne meine ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Constanze Wolff, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe seiner Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung und deren Fälligkeit
2.1 Die Erstellung von Entwürfen, Texten und sonstigen Tätigkeiten, die Constanze Wolff für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.2 Entwürfe und Texte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.3 Werden Entwürfe oder Texte später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Constanze Wolff berechtigt, die Vergütung für diese Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.
2.4 Die Vergütung wird nach Ablieferung des Werkes in Rechnung gestellt und ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von sieben Tagen. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen von Constanze Wolff, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten, 1/3 bei Ablieferung.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans sind einmalig kostenlos. Werden nach der ersten Korrektur weitere Sonderleistungen erbracht, werden sie dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
4.2 Constanze Wolff ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Constanze Wolff entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Haftung
5.1 Constanze Wolff verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Eine Haftung für entstandene Schäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen. Constanze Wolff haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
5.2 Constanze Wolff verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Falls Constanze Wolff notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die Beauftragten nicht Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen haftet Constanze Wolff nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.3 Mit der Genehmigung (Freigabe) der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten. In diesem Fall entfällt jede Haftung durch Constanze Wolff.
5.4 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen und freigegeben nach 5.3.
5.5 Constanze Wolff haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen.
5.6 Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Wohnsitz von Constanze Wolff.
5.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.